Wenn du alles gibst, kannst du dir nichts vorwerfen.
Dirk Nowitzki
Der Sportunterricht dient der Vermittlung vielfältiger Bewegungserfahrungen. Dabei stehen die Freunde an Bewegung, die Verbesserung der sportlichen Fähigkeiten und die Förderung der Gesundheit im Vordergrund. Dafür nehmen wir uns an der Martin-Niemöller-Schule mit unserem dreistündigen Sportunterricht von der 5. bis zur 7. Klasse viel Zeit. Im Rahmen der Bewegten Pause, mit ihren abwechslungsreichen Sport- und Spielmöglichkeiten, werden individuelle Talente und Neigungen angesprochen. Zudem werden durch ein sportliches Ganztagsangebot die unterschiedlichsten Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Die Skifahrt in der 7. Jahrgangsstufe bietet ganz besondere und vielfältige Bewegungserfahrungen. Somit sind Sportangebote über den Sportunterricht hinaus ein fester Bestandteil des Schulprogramms der Martin-Niemöller-Schule. Dies wird durch die Teilnahme an diversen Wettkämpfen untermalt.
Das Unterrichtsfach Sport an der Martin-Niemöller-Schule
in der Sek. I
Klasse 5 – 7: dreistündig
Klasse 8 – 10: zweistündig
Inhalte/Kompetenzen:
Handball, Basketball, Fußball, Volleyball, Badminton, Leichtathletik, Gerätturnen, Schwimmen, Skifahren, Gymnastik/Tanz, Parcours, Akrobatik, Kämpfen/Raufen, Hockey, Ultimate-Frisbee.
Bewegungs-, Entscheidungs- sowie Teamkompetenz.
in der Sek. II
in der E-Phase:
zweistündig im Klassenverband
in der Q-Phase:
zweistündiger Grundkurs
dreistündiger Grundkurs mit Abiturprüfung
Inhalte/Kompetenzen:
Wahl zwischen unterschiedlichen Kursprofilen.
Bewegungs-, Entscheidungs- sowie Teamkompetenz.
Sporttheoriekonzept für die Sekundarstufe I und die Einführungsphase
Durch die pandemische Lage ist der Schulsport mit veränderten organisatorischen Rahmenbedingungen konfrontiert. Die Fachkonferenz Sport hält es – im Allgemeinen sowie insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Vereinssport derzeit nicht ausgeübt werden kann – für substanziell, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Bewegungskompetenzen im Sportunterricht weiterentwickeln können. Insofern keine aktive Bewegungsmöglichkeit verantwortbar ist, bietet das Sporttheoriekonzept ersatzweise Anregungen zur Gestaltung des Theorieunterrichts. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Doppelauftrag des Sportunterrichts von Erziehung zum Sport und Erziehung durch Sport durch die Weiterentwicklung der Bewegungskompetenz sowie die kognitive Auseinandersetzung mit der Sporttheorie weiterhin realisiert wird.
Außerunterrichtliche Aktivitäten
- Skifahrt der 7. Klassen nach Bramberg am Wildkogl in Österreich
- Teilnahme an unterschiedlichen Sportwettkämpfen im Rahmen von Jugend trainiert für Olympia (u.a. Leichtathletik, Handball, Fußball, Volleyball, Badminton)
- Bewegte Pause (u. a. Boulderwand, Tischtennisplatten, Basketballkörbe, Fußballtore, Waveboards)
- Sport-AG´s im Ganztagsbereich (u.a. Fußball, Breakdance, Selbstverteidigung, Badminton, Tennis, Ulimate-Frisbee)
- Bundesjugendspiele
- Schulinterne Wettbewerbe (5. und 6. Jg.: Handball; 7. und 8. Jg.: Basketball; 9. und 10. Jg.: Volleyball)
- Schulsporttag am Ende des Schuljahres (Sportwettkämpfe, Sponsorenlauf)
- Sporttag der E-Phase
- Lehrer-Schüler-Abschlussturnier mit dem Abiturjahrgang
Fehlzeiten im Sportunterricht
Liebe Schülerinnen und Schüler,
bitte beachten Sie folgende Richtlinien bzgl. der Fehlzeiten im Sportunterricht:
- Fehlzeiten müssen binnen einer Woche nach der Abwesenheit bei der Sportlehrerin / dem Sportlehrer entschuldigt werden.
- Es muss verpflichtend ein Entschuldigungsheft geführt werden, ansonsten wird die Entschuldigung nicht akzeptiert.
- Bei angekündigten Leistungsüberprüfungen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Unentschuldigte Versäumnisse werden in diesen Fällen mit 0 Notenpunkten gewertet.
- Eine Sportunfähigkeit (z.B. Verletzung) entbindet nicht von der verpflichtenden Anwesenheit im Sportunterricht.
- Ist die aktive Teilnahme am Sportunterricht von weniger als vier Wochen nicht möglich, ist dem Fachlehrer / der Fachlehrerin ein ärztliches Attest vorzulegen.
- Ist die aktive Teilnahme am Sportunterricht bis zu drei Monaten nicht möglich, ist die Befreiung bei der Schulleiterin zu beantragen.
- Ist die aktive Teilnahme am Sportunterricht von mehr als drei Monaten nicht möglich, ist der Schulleiterin ein amtsärztliches Attest vorzulegen. Das amtsärztliche Attest ist so rechtzeitig einzuholen, dass es zur Zulassungskonferenz vorliegt. Die Verantwortung dafür trägt die Schülerin / der Schüler.
- Die Freistellung bezieht sich nur auf den praktischen Teil des Sportunterrichts. Die zu erteilende Sportnote basiert folglich ausschließlich auf den theoretischen Anteilen des Sportunterrichts (z.B. einer Hausarbeit).

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